Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Buchungspflichtigen zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, entsprechend den Vorgaben GOB und GOBD bzw. des IDW. Eine Aufgabe der Abschlussprüfung ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu bestätigen. In diesem Zusammenhang prüfen wir das IT-gestützte Rechnungslegungssystem Ihrer Mandanten daraufhin, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Durch den Einsatz einer Informations-technologie gestützten Buchführung in den meisten Unternehmen, besteht eine zunehmende Abhängigkeit von der Sicherheit der eingesetzten Technologie sowie der Ordnungsmäßigkeit der für die Buchführung genutzten Anwendungen.
Basierend auf einer Bestandsaufnahme erarbeiten wir mit Ihnen zusammen ein IT-Konzept sowie ein IT-Sicherheitskonzept. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kanzlei / Ihr Unternehmen den sich ändernden Anforderungen rechtzeitig angepasst wird.
Profitieren sie von unserem Fachwissen – ganz gleich zu welchem Zeitpunkt Ihres IT-Projektes sie Unterstützung benötigen.
Ein Berechtigungskonzept zur Benutzerverwaltung ist für einen ordnungsgemäßen IT-Sicherheitsprozess sowie der IT-Sicherheitsdokumentation ein absolutes Muss. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und der Umsetzung. Die Komplexität der Nutzungskontrolle verleitet oft, keine Sperren oder Freigaben zu setzten. Dadurch wird der IT-Sicherheitszustand stark beeinträchtigt.
Wir erarbeiten mit Ihnen ein Berechtigungskonzept, sodass jeder Mitarbeiter jene Mandanten sehen und die Programme nutzen kann, die für seine tägliche Arbeit relevant sind. Wir schaffen somit Transparenz in Ihren Berechtigungen.